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LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG



Hinweise auf den Verpackungen liefern wertvolle Informationen zur Art und zur Zusammensetzung der Lebensmittel, die wir kaufen. Da uns die Nährwertangaben und die Ernährungsvorteile von Grundlebensmitteln nicht immer bekannt sind, ermöglichen es uns diese Hinweise, mehr über die Qualität der Lebensmittel zu erfahren, die wir tagtäglich verzehren.

Verordnungen

Folgende EU-Verordnungen regeln die Kennzeichnung und die Hygienevorschriften für Lebensmittel:
VO (EG) Nr. 852/2004 (allgemeine Hygienevorschriften)
VO (EG) Nr. 853/2004 (spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs)
VO (EG) Nr. 854/2004 (besondere Verfahrensvorschriften für die amtliche Lebensmittelüberwachung)

Die folgenden Hinweise sind auf Lebensmitteln gesetzlich vorgeschrieben:

Die Verkehrsbezeichnung, die das Produkt definiert (z. B.: Himbeerkonfitüre Extra).
Die Herkunft, falls der Verbraucher durch das Fehlen dieser Informationen irregeführt werden könnte (z. B.: spanische Chorizo, hergestellt in Deutschland).
Die Liste der Zutaten, in der die Hauptzutaten in absteigender Reihenfolge genannt werden (inklusive Zusatzstoffe und Aromen).
Die Mengenangaben für bestimmte Zutaten, beispielsweise solche, die auf dem Etikett oder in der Verkaufsbezeichnung besonders betont werden (z. B.: Erdbeerkuchen, Schinkenpizza)
Das Nettogewicht des Produkts in Volumen (flüssiges Produkt) oder in Masse (sonstige Produkte). Falls das Produkt in einer Flüssigkeit verkauft wird, muss das Abtropfgewicht genannt werden.
Das Verbrauchsdatum für leicht verderbliche Lebensmittel.
Die Identifizierung des Herstellers: Name, Adresse. Falls das Produkt von einem Dienstleister verpackt wurde, müssen die Daten des Verpackungszentrums angegeben werden.
Die Losnummer oder Charge, um das Produkt zurückverfolgen zu können. Diese muss, mit wenigen Ausnahmen, gemäß der Los-Kennzeichnungsverordnung auf allen Lebensmitteln angebracht werden. Die Losnummer muss aus Buchstaben, Zahlen oder Buchstaben und Zahlen bestehen. Zur eindeutigen Identifikation muss der Buchstabe L der Losnummer vorangestellt sein, falls andere Angaben auf dem Produkt die Erkennung der Losnummer erschweren.
Die Gebrauchsanleitung, falls das Produkt eine bestimmte Zubereitung oder spezifische Aufbewahrung erfordert.

Darüber hinaus können Qualitäts- und Gütesiegel bestimmte Produkteigenschaften bestätigen, die streng nach vorgegebenen Kriterien überprüft werden.
Gemäß der EU-Verordnung zum Lebensmittelrecht sind Lebensmittel als „alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden“ definiert.

Zusätzliche gesetzlich vorgeschriebene Hinweise je nach Art des betroffenen Produkts:

Genusstauglichkeitskennzeichen (Identitätskennzeichen): Es bestätigt, dass die Veterinärdienste des Landwirtschafts- und Fischereiministeriums die Konformität der Installationen mit den Normen zu Reinheit und Hygiene kontrolliert haben.
Alkoholgehalt: Bei Getränken ist die Angabe des Alkoholgehalts obligatorisch, wenn dieser 1,2 % vol. überschreitet.
Fettgehalt bei Käse: Der Fettgehalt von Käse wird in der Regel mit Fett in der Trockenmasse, abgekürzt Fett i. Tr. oder F.i.T., angegeben. Diese Angabe bezieht sich auf den Prozentsatz von Fettanteilen in der Trockenmasse, nach dem ihr kompletter Wassergehalt entzogen wurde.
„Unter Schutzatmosphäre verpackt“: Für Lebensmittel, deren Haltbarkeit mit zulässigen Verpackungsgasen verlängert wurde (z. B.: Stickstoff).
„Enthält Süßstoffe“: Für Lebensmittel, die einen oder mehrere Süßstoffe enthalten. Dieser Hinweis muss neben der Verkehrsbezeichnung angebracht werden.
„Mit Zuckern und Süßstoffen“: Für Lebensmittel, die Zuckerzusätze und einen oder mehrere Süßstoffe enthalten. Dieser Hinweis muss neben der Verkehrsbezeichnung angebracht werden.
„Enthält eine Phenylalanin-Quelle“: Für Lebensmittel, die Aspartam enthalten.
„Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“: Für Lebensmittel, die mehr als 10 % autorisierte Polyole* enthalten.
„Erhöhter Koffeingehalt“: Für Getränke (außer Getränken auf Kaffee- oder Teebasis oder auf der Basis von Kaffee- oder Tee-Extrakten), die mehr als 150 mg/l Koffein enthalten.
„Enthält Lakritze (oder Süßholz). Bei hohem Blutdruck sollte ein übermäßiger Verzehr dieses Erzeugnisses vermieden werden“: Für manche Lebensmittel, einschließlich Getränken, die 50 mg/l oder mehr Glycyrrhizinsäure enthalten.

Aufbewahrung

Derzeit sind folgende Kennzeichnungen auf Lebensmittelerzeugnissen vorhanden:

Das Verbrauchsdatum

Das Verbrauchsdatum wird für leicht verderbliche Lebensmittel verwendet, falls nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit bestehen könnte (z. B. bei Fleisch, rohem Geflügel, etc.). nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen die Lebensmittel nicht mehr verkauft werden. Das Datum nach dem Hinweis „zu verbrauchen bis …“ gibt an, bis zu welchem Datum das Erzeugnis verbraucht werden muss. In Deutschland ist der Verkauf von Lebensmitteln, deren Verbrauchsdatum abgelaufen ist, gesetzlich untersagt. Zusätzlich sind die besonderen Aufbewahrungsbedingungen anzugeben. Beispielsweise muss darauf hingewiesen werden, dass das Produkt im Kühlschrank aufbewahrt werden muss.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)

Es bedeutet „Mindestens haltbar bis: (Datum)“.Dieses Datum weist den Verbraucher darauf hin, dass sich die organoleptischen Eigenschaften und die Nährwerte des Erzeugnisses nach Ablauf dieses Datums zwar verändern, aber kein Risiko für die Gesundheit besteht und das Produkt weiterhin verzehrt werden kann (im Gegensatz zu Produkten mit abgelaufenem Verbrauchsdatum).

Für folgende Produkte ist kein Haltbarkeitsdatum erforderlich:

Frisches Obst, Gemüse und frische Kartoffeln,
Getränke mit mindestens 10 % vol. Alkohol (alc.)
Speiseeis in Portionspackungen,
Backwaren, die normalerweise 24 Stunden nach ihrer Herstellung verzehrt werden
Essig, Speisesalz (ausgenommen Jodsalz), Zucker in fester Form,
Vorgepackte Waren, die nicht zur Selbstbedienung bestimmt sind,
Kaugummi und ähnliche Erzeugnisse zum Kauen,

Zutaten

Nach den geltenden Verordnungen ist der Hersteller verpflichtet, auf dem Etikett alle Zutaten zu nennen, die für die Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden, einschließlich Wasser, Aromen und Zusatzstoffe in abnehmender Reihenfolge je nach ihrem Gehalt in dem Erzeugnis.
Lebensmittel, die Allergien auslösen können (Gluten, Eier, Erdnüsse, Soja, Laktose, Schalenfrüchte: Mandeln, Nüsse, Haselnüsse, Samen, Krustentiere, Fisch, Sellerie, Senf, Schwefelanhydrid und Sulfite) müssen ebenfalls unmissverständlich genannt werden, auch wenn sie keine Bestandteile des Basisprodukts sind. Eine Lebensmittelfabrik, die außerdem andere Produkte herstellt, die allergene Zutaten enthalten und für deren Herstellung dieselbe Fertigungsstraße verwendet wird, muss die Verbraucher über eventuelle Spuren von allergenen Substanzen in der Zusammensetzung des Produkts informieren (z. B.: „Kann Spuren von Erdnüssen enthalten“).

Um bei bestimmten Kennzeichnungen nicht den Überblick zu verlieren, ist es wichtig, sich diese im Detail anzuschauen und sie in entsprechende Kategorien einzuteilen:

Aus der Familie der Proteine:

Glutamat: Geschmacksverstärker aus der Glutaminsäure (eine der Aminosäuren, aus denen ein Protein besteht).

Hydrolysiertes pflanzliches Eiweiß: Von einer pflanzlichen Quelle abgeleitetes Eiweiß wie Mais, Soja oder Weizen, das in Aminosäuren zerlegt wird. Es schmeckt leicht nach Fleisch und dient als Geschmacksverstärker.

Milchtrockenmasse: Hauptbestandteile der Trockenmasse von Milch sind Proteine, Fett (Lipide) und Laktose (Milchzucker).

Kasein und Kaseinate: Milchproteine

Aus der Familie der Lipide:

Hydrogenisiertes Pflanzenöl: Pflanzenöl, das durch ein Hydrogenisierungsverfahren verändert wurden, um es zu festigen. Die Hydrogenisierung führt zu einer angenehmeren Textur (besonders bei Backwaren) und kann zur Bildung von Transfetten führen, die ein großes Risiko für Herzkreislauferkrankungen mit sich bringen. Sie sorgen dafür, dass Lebensmittel nicht so schnell ranzig werden. Diese Transfettsäuren sind vor allem in industriell hergestellten Backwaren und Gebäck, Keksen, Fertiggerichten und Schokoriegeln enthalten.

Gesättigte Fettsäuren: Sie sind in Fetten tierischen Ursprungs wie Butter, Milchprodukten und Fleisch enthalten. Sie gehören zu den lebenswichtigen Fettsäuren und können den Cholesterinspiegel erhöhen (außer Stearinsäure).

Ungesättigte Fettsäuren: Ungesättigte Fettsäuren kommen hauptsächlich in Produkten pflanzlichen Ursprungs wie Öl vor, aber auch in Fisch. Sie gehören zu den lebenswichtigen Fettsäuren und senken den Cholesterinspiegel.

Aus der Familie der Kohlenhydrate:

Stärke: natürliches Kohlenhydrat pflanzlichen Ursprungs (Zerealien, Wurzeln, Hülsenfrüchte).

Stärkemehl: Kohlenhydrathaltige Substanz, die aus Knollenfrüchten gewonnen wird.

Glukosesirup: Wässrige zuckerhaltige Lösung, die aus Stärke gewonnen wird. Glukosesirup wird in Backwaren, in kohlensäurehaltigen Getränken und in Alkohol verwendet.

Maltodextrine und Dextrine: werden aus dem Abbau von Stärke im Laufe der Hydrolyse gewonnen. Dextrine werden in der Regel anhand von Stärke produziert (Mais, Weizen oder Kartoffelstärke) und als Füllstoffe und Verdickungsmittel in Backwaren und diätetischen Lebensmitteln verwendet.

Polyole: sind Alkoholzucker oder hydrogenisierte Kohlenhydrate. Man findet sie in Obst und Gemüse. Die am häufigsten verwendeten Polyole sind Sorbit, Mannit, Maltit, Isomalt, Lactitol, Xylit und Erythritol. Sie werden in Lebensmitteln als Süßstoffe verwendet. Sie verursachen keine Karies und lassen den Blutzuckerspiegel nicht schlagartig ansteigen. Polyole enthalten nur wenige Kalorien und sind in zuckerfreien Produkten, Produkten ohne Zuckerzusatz oder mit reduziertem Zuckergehalt wie Light-Produkten, zuckerfreien Bonbons und zuckerfreiem Kaugummi zu finden.

Melasse: Melasse ist der sirupartige Rückstand, der nach der Raffination und der Kristallisierung von Zucker übrig bleibt.

Laktoseserum: Flüssigkeit, die beim Abtröpfeln von dicker Milch freigesetzt wird, auch Molke genannt. Sie besteht zu 70 % aus Laktose (Milchzucker) und zu 13 % aus Proteinen.

Fructooligosaccharide (FOS): Komplexe Kohlenhydrate, die man in sogenannten „diätetischen Produkten“ findet.

Sirup … : Konzentrierte einfache Kohlenhydrate.

Nährwerte

Die Nährwertangaben auf den Verpackungen ermöglichen es, sich über die Nährstoffzusammensetzung eines Lebensmittels zu informieren: Die Angabe der Nährwerte ist freiwillig, wenn beim Verkehr mit und in der Werbung für Lebensmittel keine nährwertbezogenen Angaben gemacht werden.
Die Nährwertangaben müssen Nährstoffe (Eiweiß, Fett, Kohlenhydrate) und Mikronährstoffe (Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe) enthalten.

Folgende Nährwertinformationen werden systematisch angegeben:

der Brennwert (in kcal (Kilokalorie) und in kJ (Kilojoules), 1 kcal = 4,18 kJ.
Eiweiß in Gramm (g), 1 g Eiweiß liefert 4 kcal, d. h. 17 kJ
Kohlenhydrate in Gramm (g), 1 g Kohlenhydrate liefert 4 kcal, d. h. 17 kJ
Fett in Gramm (g), 1 g Fett liefert 9 kcal, d. h. 37 kJ
Mikronährstoffe können angegeben werden und werden oft in Milligramm (mg) quantifiziert.

Empfohlene Tagesdosis

Die empfohlene Tagesdosis gibt die Mengen von essentiellen Nährstoffen an, die nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand den täglichen Bedarf eines gesunden Menschen nahezu decken. Sie bildet einen Referenzwert für den Verzehr.

Die Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA zu den Referenzwerten wurden im März 2009 im Rahmen der Nährstoffkennzeichnung veröffentlicht und geben folgende Richtwerte für die empfohlene Tagesdosis an:

2000 kcal für Energie
70 g Fette, davon 20 g gesättigte Fettsäuren
260 g Kohlenhydrate, davon 90 g für Zucker (Saccharose)
6 g Salz

Besondere Gesundheitsbehauptungen (Health Claims)

Für alle Hinweise auf einer Verpackung, die einen besonderen Ernährungsvorteil betonen, wie beispielsweise: „Fettreduziert“, „Enthält Kalzium“, ... müssen die genauen Mengen angegeben werden.

„Enthält Ballaststoffe“ oder „Ballaststoffquelle“ bedeutet, dass das Lebensmittel mindestens 3 g Ballaststoffe pro 100 g des Endprodukts enthalten muss.
„Arm an gesättigten Fettsäuren“ enthält insgesamt maximal 1,5 g gesättigte Fettsäuren pro 100 g (bei festen Lebensmitteln) oder maximal 0,75 g gesättigte Fettsäuren pro 100 ml (bei flüssigen Lebensmitteln).

Qualitätssiegel

Deutsche Siegel
In Deutschland gibt es folgende Lebensmittelsiegel, die die Qualität der Erzeugnisse zertifizieren:

Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA)
Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft
DLG-Prämierung, prüft jährlich ca. 27.000 Lebensmittel aus dem In- und Ausland
QS-Prüfzeichen
Sicherheit und Transparenz bei der Lebensmittelproduktion
SGS Institut Fresenuis
prüft Lebensmittel, auch Hygiene
und Reinigungsprodukte
Slow Baking
traditionelles Bäckerhandwerk und zusatzstofffreie Rezepte

Europäische Siegel

Herkunftsbezeichnung: Die Herkunftsbezeichnung von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln sind Produktnamen, die eine direkte geografische Zuordnung ermöglichen, wie bei Schwarzwälder Schinken, oder die fest einer Region zuzuordnen sind.

Zusatzstoffe

Zusatzstoffe sind Substanzen, die ein Lebensmittel charakterisieren.
Sie sind Gegenstand einer europäischen Norm für Farb- und Konservierungsstoffe, Antioxidantien, Emulgatoren, Geliermittel, Stabilisatoren und künstliche Aromen (wir haben bereits in einem früheren Dukan-Thema des Monats darüber berichtet), Süßstoffe und Geschmacksverstärker.
Sie haben eine spezifische internationale Nummerierung: E100 bis E1520.

Bestimmte Zusatzstoffe:

Carob: essbare Frucht des Johannisbrotbaums (Hülsenfrucht). „Johannisbrotkernmehl“ wird als Emulgator, Stabilisator oder Geliermittel (E410) für Süßwaren, Getränke und Backwaren verwendet.

Carrageen: Rotalgenextrakt. Carrageen wird als Geliermittel, Verdickungsmittel oder Stabilisator verwendet (E407) und dient als Zutat für Desserts, Saucen und verarbeitetes Fleisch.

Guaran: Auszug aus der Guarbohne, wird als Verdickungsmittel und Stabilisator (E412) für Gelee, Eiskrem und Salatsaucen verwendet.

Modifizierte Speisestärken werden aus natürlichen Stärken abgeleitet (Mais, Weizen und Kartoffeln.) Sie werden als Verdickungsmittel, Stabilisatoren, Geliermittel, Bindemittel oder Emulgatoren (Saucen, Saucenfonds, Suppen, Tiefkühlgerichte, Backwaren, ...) verwendet.

Lecithin: Lecithin kommt in Sojabohnen, Eigelb und Öl vor. Wird als Emulgator verwendet (E322).

Sorbat oder Sorbinsäure: E202, Konservierungsmittel.