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SÜSS- UND ZUCKERERSATZSTOFFE



Als Süßstoffe werden synthetische oder natürliche Zuckerersatzstoffe bezeichnet.


Sie besitzen eine große Süßkraft. Die meisten Süßstoffe sind künstlich, es gibt jedoch auch natürliche Süßstoffe. Ihre Süßkraft ist bis zu 2.000 Mal höher als die von Zucker (Saccharose).


SÜSSSTOFFE MIT NÄHRWERT

Sie liefern Energie (Kalorien) für unseren Organismus.

Natürliche Süßstoffe:

- Glukose: einfaches Kohlenhydrat, das am wichtigsten für den Organismus ist.
- Fruktose: in Früchten vorhandenes Kohlenhydrat (Fruchtzucker).
- Galaktose: oft mit Glukose verbunden.
- Saccharose: in Rohrzucker und Zuckerrüben vorhanden, Verbindung aus Glukose und Fruktose.
- Laktose: Milchzucker, Verbindung aus Glukose und Galaktose
- Maltose: Zucker, der aus zwei Glukosemolekülen besteht.

Aus natürlichen Produkten abgeleitete Süßstoffe:
- Glukosesirup: wird aus Mais- (Verbindung aus Glukosemolekülen) oder Kartoffelstärke gewonnen.
- Invertzucker: wird aus Saccharose gewonnen. Es wird in der Industrie zur Verbesserung der Textur von Lebensmitteln verwendet (Aufweichung).
- Polyole sind Zuckeraustauschstoffe wie: Glycerol, Sorbit (E420), Mannit (E421), Xylit (E967), Maltit (E965), Isomalt (E953), Lactitol (E966). Dabei handelt es sich um Alkoholzucker oder mit Wasserstoff verbundene Kohlenhydrate.
Sie werden als Emulgatoren, Verdickungsmittel oder Überzugsmittel verwendet.

Für Polyole gibt es keine Verzehrempfehlungen. Allerdings gibt es Grenzwerte für den Verzehr, die nicht überschritten werden sollten, um Verdauungsprobleme, die zu Gärung führen (Blähungen, Durchfälle), zu vermeiden. Diese Werte liegen zwischen 20 und 50 g pro Tag.

- Agavendicksaft: Agavendicksaft ist der Extrakt des Saftes eines aus Mexiko stammenden Kaktus. Der dickflüssige Saft enthält viel Fruktose (natürlicher Fruchtzucker).
- Dextrin: besteht aus Glukosemolekülen vom Typ Isomaltose.


INTENSIVE ODER SYNTHETISCHE SÜSSSTOFFE


Hierbei handelt es sich um Moleküle aus Pflanzenextrakten, die Süßkraft besitzen, aber keine Kalorien enthalten oder vom Körper nicht verwertet werden können.

HINWEIS: Die erlaubte Tagesdosis (ETD) wird für 2012 auf Anfrage der Europäischen Kommission von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) neu beurteilt.


Stevia:

Stevia rebaudiana (Süßkraut, Honigkraut). Stevia ist ein natürlicher Süßstoff, der aus einer Pflanze gewonnen wird, die von den Indianern Südamerikas verwendet wird. Die Süßkraft der Stevia-Pflanze ist 300 Mal höher als die von normalem Haushaltszucker, der Saccharose. Stevia liefert keine Energie.

2008 haben die Weltgesundheitsorganisation WHO und ein Ausschuss der UNO für Ernährung und Landwirtschaft die akzeptable Tagesdosis von Steviosiden auf 4 mg pro Kilo Körpergewicht festgelegt.

Stevia ist hitzebeständig und behält seine Süßkraft auch bei Erwärmung bei.


Aspartam (E951):

Aspartam besteht aus zwei Aminosäuren: L-Phenylalanin und Asparaginsäure.
Die Aminosäuren, aus denen Aspartam besteht, sind in manchen Lebensmitteln wie Fleisch, Getreide, Milchprodukten und Gemüse von Natur aus vorhanden.

Seine Süßkraft ist 200 Mal höher als die von Zucker.
Gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO beträgt die erlaubte Tagesdosis für Aspartam 40 mg pro Kilo Körpergewicht.

Aspartam ist nicht hitzebeständig und verliert seine Süßkraft, wenn es erwärmt wird.


Acesulfam (E950):

Dieser wenig bekannte Süßstoff wird in bestimmten Industrieprodukten wie zuckerfreien Bonbons und zuckerfreiem Kaugummi in Verbindung mit Aspartam verwendet, sowie in Light-Getränken und Mahlzeitenersatzprodukten.

Seine Süßkraft ist 100 bis 200 Mal höher als die von Zucker.

Die erlaubte Tagesdosis von Acesulfam liegt bei 9 mg pro Kilo Körpergewicht.

Acesulfam ist hitzebeständig und behält seine Süßkraft auch bei Erwärmung bei.


Saccharin (E954):

Der älteste synthetische Süßstoff (1879) mit einer 300 bis 400 Mal größeren Süßkraft als Zucker.

Die erlaubte Tagesdosis wurde auf 5 mg pro Kilo Körpergewicht festgelegt.

Saccharin ist hitzebeständig und behält seine Süßkraft auch bei Erwärmung bei.


Sucralose (E 955):

Ein synthetischer Süßstoff auf der Basis von Zucker und Chlor.

Splenda ist die bekannteste Sucralose-Marke.

Seine Süßkraft ist 600 Mal höher als die von Zucker.

Die erlaubte Tagesdosis wurde auf 15 mg pro Kilo Körpergewicht festgelegt.

Sucralose ist hitzebeständig und behält seine Süßkraft auch bei Erwärmung bei.


Cyclamat (E 952):

Cyclamat besteht aus Natrium- und Kalziumsalzen und wird oft in Verbindung mit Saccharin oder Acesulfam verwendet. Man findet es in manchen Haushaltssüßstoffen, Milchprodukten und Light-Getränken. Sucaryl enthält Cyclamat.

Seine Süßkraft ist nur 30 Mal höher als die von Zucker.

Die erlaubte Tagesdosis wurde auf 7 mg pro Kilo Körpergewicht festgelegt.

Cyclamat ist hitzebeständig und behält seine Süßkraft auch bei Erwärmung bei.


Neohesperidin DC (E 959) und Thaumatin (E 957):

Es wird aus der Schale von Bitterorangen gewonnen. Dieser Süßstoff wird in erster Linie als Geschmacksverstärker eingesetzt. Thaumatin ist in den Samen der Katemfe-Frucht enthalten.

Die Süßkraft dieser Süßstoffe ist 1.500 bis 2.000 Mal höher als die von Zucker.

Die erlaubte Tagesdosis wurde auf 5 mg pro Kilo Körpergewicht festgelegt.

Sie sind hitzebeständig und behalten ihre Süßkraft auch bei Erwärmung bei.


SÜSSSTOFFE IM LEBENSMITTELRECHT

Die Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates von 30. Juni 1994 betrifft Süßstoffe für die Verwendung in Lebensmitteln und leitet sich aus der Rahmenrichtlinie 89/107/EWG ab.

Alle in dieser Aufzählung genannten Süßstoffe sind in Deutschland zugelassen.
Alitam ist in Deutschland VERBOTEN.

Ergebnisse von Verbraucherstudien haben gezeigt, dass die durchschnittliche tägliche Aufnahmemenge von Süßstoffen weit unter den definierten erlaubten Tagesdosen (ETD) liegt.

Hinweis im Falle eines höheren Verzehrs während eines kurzen Zeitraums (beispielsweise im Rahmen einer Diät): Die erlaubte Tagesdosis (ETD) bezieht sich auf den lebenslangen täglichen Verzehr. Sie bleibt daher eine Empfehlung für die längerfristige Verwendung von Süßstoffen.


SPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN

Süßstoffe bei Schwangeren oder stillenden Müttern

Es wurde bisher noch keine Studie zum Verzehr von Süßstoffen während der Schwangerschaft durchgeführt. Die Verwendung von Aspartam und Acesulfam hat jedoch gezeigt, dass sie im Rahmen der ETD akzeptabel sind und keine Nebenwirkungen haben. Für andere Süßstoffe wird empfohlen, ihren Verzehr während der Schwangerschaft und der Stillzeit im Auge zu behalten.

Süßstoffe und Kinder

Generell wird von der Verwendung von Süßstoffen in Babynahrung und Lebensmitteln für Kleinkinder unter 3 Jahren abgeraten.

SÜSSSTOFFE IN DER DUKAN-METHODE

Süßstoffe ohne Kalorien sind in der Methode erlaubt, um den Geschmack der Speisen zu bewahren und Ernährungsfrust zu vermeiden, der häufig zu Diätsünden und somit zum Scheitern der meisten Diäten führt.

Daher ist es wesentlich, die erlaubten Tagesdosen zu kennen und beim Umgang mit Süßstoffen den gesunden Menschenverstand walten zu lassen.